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Neue DPC-Untersuchung gegen TikTok – Datenübermittlung nach China erneut im Fokus

Klick Web 05. August 2025

Neue DPC-Untersuchung gegen TikTok – Datenübermittlung nach China erneut im Fokus

Bei klick-web – die Datenschutzexperten verfolgen wir die Entwicklungen rund um internationale Datenschutzverstöße sehr genau. Besonders relevant ist aktuell ein neues Verfahren, das die irische Datenschutzkommission (DPC) am 10. Juli 2025 gegen TikTok eingeleitet hat. Hintergrund ist die Übermittlung und Speicherung personenbezogener Daten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) auf Servern in China – entgegen früherer Aussagen des Unternehmens.

Was ist passiert?

TikTok hatte sich bereits in einem früheren Verfahren der DPC im Jahr 2025 erklären müssen. Damals gab das Unternehmen an, dass zwar ein Fernzugriff aus China möglich sei, die tatsächliche Speicherung der Daten aber ausschließlich außerhalb Chinas stattfinde.

Im April 2025 legte TikTok jedoch offen, dass bereits im Februar Daten europäischer Nutzer*innen sehr wohl – wenn auch in begrenztem Umfang – physisch auf chinesischen Servern abgelegt wurden. Diese späte Offenlegung widerspricht den vorherigen Angaben und hat die DPC veranlasst, ein neues Prüfverfahren einzuleiten. Besonders problematisch ist, dass die vorherige Entscheidung der DPC auf unvollständigen Informationen basierte – dieser neue Sachverhalt wird nun gesondert untersucht.

Rechtsgrundlagen und Prüfgegenstand

Die Untersuchung basiert auf Section 110 des irischen Data Protection Act 2018. Die zentralen Fragen betreffen mögliche Verstöße gegen grundlegende Bestimmungen der DSGVO, insbesondere:

  • Art. 5 Abs. 2 (Rechenschaftspflicht),

  • Art. 13 Abs. 1 lit. f (Informationspflichten bei Drittlandtransfers),

  • Art. 31 (Kooperation mit Aufsichtsbehörden),

  • sowie das gesamte Kapitel 5 (Bedingungen für Übermittlungen in Drittländer).

Im Fokus steht die Frage, ob TikTok eine rechtmäßige Grundlage für die Datenübermittlung nach China vorweisen kann. Da es für China keinen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission gibt, muss TikTok andere geeignete Garantien nachweisen – etwa durch den Einsatz von Standardvertragsklauseln nach Art. 46 DSGVO. Dabei spielt auch die tatsächliche Umsetzung solcher Garantien eine zentrale Rolle.

Fernzugriff = Drittlandübermittlung

Wichtig zu wissen: Schon ein Fernzugriff auf Daten aus einem Drittland – selbst wenn die Daten physisch im EWR gespeichert bleiben – stellt datenschutzrechtlich eine Übermittlung in ein Drittland dar. Damit gelten dieselben Anforderungen wie bei einer echten Datenverlagerung.

TikTok war also in beiden Fällen mit denselben rechtlichen Herausforderungen konfrontiert – erst beim Fernzugriff, nun bei der physischen Speicherung. Beides fällt unter Kapitel 5 DSGVO.

Transparenz und Kooperation als Prüfmaßstab

Die DPC zeigt sich zunehmend kritisch gegenüber Unternehmen, die unvollständige oder irreführende Informationen liefern. Schon im Abschlussbericht der ersten Untersuchung äußerte die Behörde große Bedenken über die Zuverlässigkeit der von TikTok gemachten Angaben. Die Einleitung der neuen Prüfung ist eine direkte Konsequenz dieser Einschätzung.

Internationale Entwicklungen im Blick

TikTok steht nicht nur in Irland unter Beobachtung. Auch im Vereinigten Königreich wurde das Unternehmen jüngst zur Verantwortung gezogen: Am 4. Juli 2025 verhängte ein britisches Gericht eine Geldstrafe von 12,7 Millionen Pfund wegen Datenschutzverstößen – nach Vorschriften, die der DSGVO weitgehend entsprechen. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, unterstreicht aber die europaweite Aufmerksamkeit gegenüber der Datenpraxis von TikTok.

Was Unternehmen daraus lernen sollten

Für mich ist klar: Wer personenbezogene Daten verarbeitet – insbesondere grenzüberschreitend –, muss über belastbare interne Prozesse und eine transparente Kommunikation mit Aufsichtsbehörden verfügen. Unvollständige oder verspätete Offenlegungen können nicht nur rechtliche, sondern auch massive Reputationsschäden nach sich ziehen.

Als Datenschutzexperte unterstütze ich Unternehmen dabei, rechtssicher mit internationalen Datenflüssen umzugehen und Prüfverfahren souverän zu bestehen. Gerade bei sensiblen Themen wie Drittlandübermittlungen ist die dokumentierte Nachvollziehbarkeit das A und O.

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