Frist verpasst: Deutschland hat noch keine Marktüberwachungsbehörde für KI
Bei klick-web – die Datenschutzexperten beschäftigen wir uns nicht nur mit Datenschutz, sondern auch mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für neue Technologien wie Künstliche Intelligenz. Seit Inkrafttreten der KI-Verordnung (KI-VO) ist klar: Jedes EU-Mitgliedsland muss eine Marktüberwachungsbehörde benennen. Diese Frist endete am 2. August 2025 – in Deutschland ist das jedoch noch nicht passiert.
Warum diese Behörde so wichtig ist
Die KI-Verordnung gilt bereits in Teilen. So sind bestimmte KI-Praktiken verboten, und Unternehmen müssen sicherstellen, dass Mitarbeitende, die KI-Systeme nutzen, über das notwendige Fachwissen verfügen. Doch die entscheidende Frage lautet: Wer prüft, ob diese Pflichten eingehalten werden?
Nach Art. 70 Abs. 1 KI-VO müssen die Mitgliedstaaten Marktüberwachungsbehörden einsetzen. Diese übernehmen gleich zwei zentrale Rollen:
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Kontrolle und Durchsetzung
Sie überwachen die Einhaltung der Vorschriften und sorgen dafür, dass KI-Systeme keine Risiken für Grundrechte, Freiheiten und Sicherheit darstellen. -
Anlaufstelle für Fragen und Beratung
Unternehmen und Behörden müssen wissen, wie sie die komplexen Anforderungen umsetzen können. Gerade jetzt fehlen noch etablierte Best Practices. Und: Die Bußgelder sind erheblich – bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes sind möglich.
Dass diese Lücke problematisch ist, bringt auch der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs auf den Punkt:
„Durch die Verzögerung fehlt Unternehmen und Behörden nun ihr verbindlicher Ansprechpartner für Fragen zur KI-Verordnung. Dies ist auch ein Nachteil für den KI-Innovationsstandort Deutschland.“
Warum Deutschland noch nicht so weit ist
Es gilt als sicher, dass die Bundesnetzagentur die Rolle der Marktüberwachungsbehörde übernehmen wird. Offiziell wird das jedoch erst, wenn das KI-Marktüberwachungsgesetz (KIMÜG) in Kraft tritt. Dieses Gesetz legt die Zuständigkeit fest – doch es ist bislang nicht verabschiedet.
Schon die vorige Bundesregierung hatte einen Entwurf vorbereitet, ihn aber nicht mehr beschlossen. Nach dem Regierungswechsel müssen nun neue Abstimmungen erfolgen. Das neu geschaffene Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung hatte früh angekündigt, dass das Verfahren nicht bis zum 2. August 2025 abgeschlossen werden könne.
Ein Grund für die Verzögerung: Lange war unklar, wer überhaupt Marktüberwachungsbehörde werden sollte. Auch die Datenschutzaufsichtsbehörden hatten sich für diese Rolle beworben.
Handlungsdruck steigt
Das KIMÜG darf jetzt nicht mehr lange auf sich warten lassen. Andernfalls droht nicht nur ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission – die aktuelle Rechtsunsicherheit für Unternehmen und Behörden ist schlicht untragbar.
Immerhin: Bei der Bundesnetzagentur gibt es bereits einen KI-Service-Desk, der als Ansprechpartner bereitsteht. Die Behörde scheint also vorbereitet – es fehlt nur noch das Gesetz, um ihr auch offiziell die nötigen Befugnisse zu geben.
Mein Fazit:
Solange Deutschland keine offizielle Marktüberwachungsbehörde benannt hat, bleibt die Umsetzung der KI-Verordnung lückenhaft. Für Unternehmen bedeutet das: Rechtsunsicherheit und erhöhte Risiken. Bei klick-web – die Datenschutzexperten behalten wir diese Entwicklung genau im Blick und beraten dazu, wie man schon jetzt KI-Anforderungen sicher umsetzen kann – auch ohne endgültige Behördenstruktur.
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